Bitte beachten Sie, dass die Berechnung der Steuer in einer vereinfachten Form erfolgt. Es handelt sich um eine Tarifrechnung nach dem sich durch die Steuerreform 2009 ergebenden Steuertarif, wobei es zu einer automatischen Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages (Grundfreibetrag + investitionsbedingter Gewinnfreibetrag) in der Höhe von 13% bzw. 7% bzw. 4,5% der Bemessungsgrundlage (inkl. Berücksichtigung des Solidarbeitrages lt. Stabilitätsgesetz 2012) kommt. Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann sich bei einem Gewinn über EUR 30.000,- bei Vorhandensein von bestimmten Investitionen (begünstigte Wirtschaftsgüter) - allerdings nur im Jahr der Investition - steuermindernd auswirken. Zwecks Vereinfachung wird bei der Berechnung angenommen, dass es sich bei den eingetragenen Investitionen um begünstigte Wirtschaftsgüter handelt. Es werden keine Absetzbeträge oder sonstige Besonderheiten berücksichtigt.
Aufgrund der Höhe des unternehmerischen Gewinns ist eine Nachzahlung zur Sozialversicherung in Höhe von EUR 0,00 zu erwarten.